Obligatorische Sicherheitsausrüstung

Sicherheitsausrüstung

Mindestens an Bord von Freizeitbooten und -fahrzeugen mitzuführende Rettungs- und Sicherheitsausrüstung in Bezug auf die Entfernung von der Küste oder dem Ufer.
AUSRÜSTUNG OHNE GRENZEN INNERHALB VON 50 MEILEN INNERHALB VON 12 MEILEN INNERHALB VON 6 MEILEN INNERHALB VON 3 MEILEN INNERHALB VON 1 MEILEN INNERHALB 300 MT. FLÜSSE UND WASSERKURSE
Ausrüstung für "CE" gekennzeichnete Rümpfe
Küsten-Rettungsfloß 1
(FÜR ALLE PERSONEN AN BORD)
Küstenrettungsfloß x
Rettungsinsel 2
(FÜR ALLE PERSONEN AN BORD)
Rettungsboot xx
RETTUNGSGÜRTEL 3
(EINE FÜR JEDE PERSON AN BORD)
Rettungsringe xxxxxxx
RING-RETTUNGSJACKE 4 Rettungsring xxxxxxx
OBERTEIL FÜR RING 5 Oberteil für Ringfinger xxxxxxx
LEUCHTENDE BOETTA 6 Leuchtende Boje xxxx
HILFSIGNAL-KIT 7 Rettungssignal-Kit xxxxx
KOMPASSE UND ABLEITUNGSTABELLEN Kompasse und Ableitungstabellen xxx
UHR Uhr xxx
BAROMETER Barometer xx
FERNGLAS Fernglas xx
Seekarten 8 Seekarten xx
SCHLEIFWERKZEUGE Korrespondenz-Tools xx
ERSTE-HILFE-BOX 9 Erste-Hilfe-Kasten xx
REGULATORISCHE STRASSENLAMPEN 10 Vorschriftsmäßige Straßenbeleuchtung xZxxx
AKUSTISCHES SIGNAL 11 Akustisches Signal xxxxx
GPS-GERÄT GPS-Gerät xx
UKW-GERÄT 12 UKW-Ausrüstung xxx
RADAR REFLEKTOR Radarreflektor xx
EPIRB E.P.I.R.B. x
Zusatzausrüstung für Rümpfe ohne "CE"-Kennzeichnung (mit "CE"-Kennzeichnung sind bereits vorhanden)
ENTLEERPUMPE Entleerungspumpe Entleerungspumpe xxxxxx
FEUERLÖSCHER 13 Feuerlöscher xxxxxx

1. Gemäß Art. 54 des Ministerialdekrets Nr. 165 vom 28.07.08
2. ISO 9650-konforme italienische Konfiguration
3. Gemäß ISO 12402-4 Auftrieb 100 N innerhalb von 6 MM
Nach ISO 12402-3 Auftrieb 150 N über 6 MM
4. Gemäß MED 96/98. Einhaltung des Ministerialdekrets 385 vom 29.09.99
5. Regulierung: Durchmesser 8 mm. Länge 30 m.
6. Gemäß MED 96/98-Standards. Einhaltung des Ministerialdekrets 385 vom 29.09.99
7. Siehe Tabelle A
8. Bezogen auf den Bereich, in dem Sie navigieren
9. Gemäß Tabelle D des DMS Nr. 279 vom 28.05.88
10. Für die Tagesnavigation innerhalb von 12 MM können sie durch eine 36o ° Taschenlampe ersetzt werden
11. Für Einheiten mit einer Länge von mehr als 12 Metern. Pfeife und Glocke werden ebenfalls benötigt (letztere kann durch eine tragbare Hupe ersetzt werden)
12. RTF-Lizenz ist erforderlich
13. Siehe Tabelle B1 / B2 / B3


Notsignale
INNERHALB 3 MM INNERHALB 6 MM INNERHALB 12 MM INNERHALB VON 50 MM OHNE GRENZEN
FEUER VON HAND 2 2 2 3 4
FALLSCHIRM-RAKETE - 2 2 3 4
RAUCHEN SIE BOETTA 1 2 2 2 3
Tabelle A – Notsignale


Feuerlöscher für "CE" gekennzeichnete Geräte
RUMPFTYP ANZAHL UND ABSCHALTKAPAZITÄT POSITIONIERUNG
SCHIFFE 1 mit 34B Kapazität Keine Spezifikation
BOOTE WENIGER ALS 10MT. 1 oder mehr mit tot. 68B Weniger als 1 mt. vom Fahrersitz
1 oder mehr mit tot. 68B Weniger als 2 Meter. aus dem Motorraum
1 oder mehr mit tot. 68B Weniger als 2 Meter. von Flammengeräten
1 oder mehr mit tot. 68B Weniger als 5 Meter. von jedem Liegeplatz
BOOTE ÜBER 10MT. Zu den Feuerlöschern für kleinere Boote muss ein Feuerlöscher mit ausreichender Kapazität für das Volumen des Motorraums hinzugefügt werden
Tabelle B1 - Feuerlöscher für "CE"-gekennzeichnete Geräte


Feuerlöscher für Geräte, die NICHT mit "CE" gekennzeichnet sind
RUMPFTYP GESAMTE MOTORLEISTUNG ANZAHL UND ABSCHALTKAPAZITÄT
SCHIFFE Beliebig 1 von (keine Angabe)
BOOTE INNERHALB VON 12 MM 25 PS 1 von 13B
200 PS 1 von 21B
Über 200 PS 1 von 34B
Tabelle B2 - Feuerlöscher für Einheiten, die NICHT mit "CE" gekennzeichnet sind - Innerhalb von 12 MM
RUMPFTYP GESAMTE MOTORLEISTUNG AUF DEM DASHBOARD IN DER NÄHE DER MOTOREN IN JEDEM ANDEREN LOKALEN
BOOTE ÜBER 12 MM 100 PS 1 von 13B 1 von 21B 1 von 13B
200 PS 1 von 13B 2 von 13B 1 von 13B
400 PS 1 von 13B 1 von 21B + 1 von 13B 1 von 13B
500 PS 1 von 13B 1 von 34B + 1 von 21B 1 von 13B
über 500 PS 1 von 13B 2 von 34B 1 von 13B
Tabelle B3 - Feuerlöscher für Einheiten, die NICHT mit "CE" gekennzeichnet sind - über 12 MM

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