Obligatorische Ausrüstung für die Vergnügungsnavigation innerhalb von 3 Meilen
Kit mit obligatorischer Sicherheitsausrüstung für die Navigation innerhalb von 3 Meilen von der Küste, geeignet für Sportboote gemäß dem neuen Ministerialdekret Nr. 478 vom 10.05.1999.
Das Kit enthält: n.4 Schwimmwesten 100N n.1 Schwimmleine Ø 8mm. für Rettungsringe für Vergnügungsschiffe n.1 Notsignalpaket innerhalb von 3 Meilen (1 Rauchboje, 2 Handbrenner) n.1 Gashorn n.1 MMM-zugelassener Feuerlöscher Kg. 1 n.1 Italienische Flagge aus 20x30 Stoff n.1 Ø8mm Ankerleine. 30 m n.1 2,5 kg Anker n.1 Haken Haken n.1 Tasche für Sicherheitsausrüstung
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