Obligatorische Ausrüstung für das Vergnügungsbootfahren innerhalb von 6 Meilen für 4 Personen
Kit mit obligatorischer Sicherheitsausrüstung für die Navigation innerhalb von 6 Meilen von der Küste, geeignet für Sportboote gemäß dem neuen Ministerialdekret Nr. 478 vom 10.05.1999.
Das Kit enthält: n.4 100N Zulassungsjacken n.1 Schwimmleine Ø 8mm. für Rettungsringe für Vergnügungsschiffe n.1 Notsignalpaket innerhalb von 12 Meilen (2 Handfeuer, 2 Fallschirmraketen, 2 Rauchbojen) n.1 Gashorn n.1 MMM-zugelassener Feuerlöscher Kg. 1 n.1 Italienische Stofffahne n.1 Ankerleine Ø mm.8 mt.30 n.1 2,5 kg Anker n.1 Haken angebracht n.1 Tasche für Sicherheitsausrüstung n.1 Boetta Vega
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